Konflikte klären. Zusammenarbeit sichern.
Gespräche sind festgefahren, Positionen verhärtet, Vorwürfe belasten die Zusammenarbeit.
Sie möchten Konflikte klären, bevor sie Beziehungen und Arbeitsalltag weiter beeinträchtigen? Mediation schafft einen geschützten Rahmen, in dem Klarheit entstehen kann.
Aus unseren langjährigen beruflichen Erfahrungen wissen wir: Konflikte sind keine Seltenheit – sie zeigen, dass Klärungsbedarf besteht. In wenigen, klar strukturierten Mediationssitzungen unterstützen wir Sie dabei, wieder miteinander ins Gespräch zu kommen und tragfähige Lösungen für die weitere Zusammenarbeit zu entwickeln.

Wir sind Ihre Experten für Mediationen:
Wir bringen langjährige Erfahrung und Fachwissen in der professionellen Beilegung von Konflikten mit – auch im Team.
Gracia-Regina Blumenröhr ist Mediatorin und seit 30 Jahren Legal Counsel auf dem Gebiet des Markenrechts. Zusätzlich hat sie eine Ausbildung als Gold- und Silberschmiedin. So versteht sie nicht nur rechtliche, sondern auch gestalterische und handwerkliche Prozesse aus erster Hand.
Dietrich Blumenröhr ist Patentanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz und ist Partner und Gesellschafter einer mittelständischen Kanzlei. Als Mediator bringt er seinen Background mit tiefgreifender juristischer Expertise vor allem bei Konflikten zwischen Unternehmen, Kooperationspartnern und im Bereich technischer Schutzrechte, Marken und Designs ein.
Diese vielseitigen Perspektiven – juristisch, technisch, wirtschaftlich und handwerklich – sind selten, aber enorm hilfreich in Konfliktsituationen, bei denen auch technische, materielle Prozesse, Werkstoffe oder kreative Rechte eine Rolle spielen.
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Erfahrenes Mediatorenteam
25+
Jahre Erfahrung in Konfliktlösung

“ Kommunikation ist die Kunst, auf das Herz zu zielen, um den Kopf zu treffen.
Vance Packard, US-amerikanischer Publizist

Unsere Werte

Empathie
Jeder wird gehört und wertgeschätzt, damit echtes Verständnis entstehen kann.

Neutralität
Allparteilichkeit ist uns wichtig, weil sie einen sicheren Raum schafft, in dem die Parteien eine tragfähige und nachhaltige Lösung entwickeln können.

Respekt
Wir begegnen allen Beteiligten und ihren Positionen mit einer wertschätzenden, respektvollen Haltung.
Fragen rund um das Thema Mediation
Was ist eine Mediation?
Mediation ist ein freiwilliges außergerichtliches Verfahren, bei dem Parteien ihren Konflikt mit Unterstützung einer neutralen Mediatorin oder eines Mediators gemeinsam lösen.
Dieses Verfahren ist klar strukturiert und außerdem vertraulich; die beteiligten Medianden erarbeiten dabei selbst eine Vereinbarung, die genau zu ihren Bedürfnissen und Interessen passt, anstatt dass ein Gericht oder eine andere Stelle eine Entscheidung für sie trifft.
Eine große Chance für eine einvernehmliche und nachhaltige Lösung.
Was ist die Klärungshilfe nach Dr. Thomann?
Wir bieten die Klärungshilfe nach Dr. Thomann an. Dies ist eine kraftvolle Mediationsform für eskalierte Konflikte und unterscheidet sich von der klassischen Mediation in Ansatz, Prozess und Intensität.
In einem direkten Dialog werden Emotionen wie Wut oder Vorwürfe ehrlich geklärt. Die Parteien taucht tief in Emotionen ein – für echte Klarheit und nachhaltige Lösungen. Das Motto der Klärungshilfe lautet: „Vergangenheit verstehen, Gegenwart klären, Zukunft gestalten.“
So können wieder gegenseitiges Verständnis und Teamfähigkeit entstehen.
Was bringt eine Dialogbegleitung in Konflikten?
Dialogbegleitung schafft in kürzester Zeit Klarheit und Verständnis – neutral, schnell und beziehungsfördernd. Statt Eskalation entsteht Kooperation. Sie ist eine neutrale Moderation von Gesprächen, die Konflikte deeskaliert und Kommunikation fördert – oft in Paaren, Teams oder Familien eingesetzt.
Vorteile:
Präventiv wirksam: Frühe Begleitung verhindert Eskalation zu teureren Verfahren wie Mediation oder Scheidung.
Schnelle Deeskalation: Ein neutraler Dritter sorgt für faire Runden, unterbricht Eskalationen und schafft Raum für alle Stimmen – Konflikte beruhigen sich oft schon in der ersten Stunde.
Effiziente Klärung: Statt langes Streiten wird direkt zur Sache und zu Bedürfnissen geführt; Missverständnisse werden sofort geklärt.
Beziehung schützend: Der Fokus liegt auf Verständnis statt auf Schuldzuweisung; dadurch kann Vertrauen erhalten oder wieder aufgebaut wird.
Flexibel und kostengünstig: Keine langen Sitzungen oder Verträge nötig; oft 1–2 Termine à 90 Minuten reichen, deutlich günstiger als Gericht oder volle Mediation.
Welche Vorteile hat Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren?
Mediation bietet gegenüber einem Gerichtsverfahren mehrere klare Vorteile:
Die emotionale Belastung ist oft geringer, weil der Rahmen weniger formal, wertschätzend und auf Deeskalation ausgerichtet ist.
Mediation ist in der Regel schneller, weil Termine flexibel vereinbart werden können und Konflikte oft in wenigen Sitzungen geklärt werden, statt sich über Monate oder Jahre hinzuziehen.
Sie ist meist kostengünstiger, da keine Gerichts- und häufig geringere Anwaltskosten anfallen.
Die Parteien behalten die Selbstbestimmung: Es entscheidet kein Richter, sondern die Beteiligten erarbeiten selbst eine Lösung, die zu ihren Interessen passt.
Mediation zielt grundsätzlich auf Win-win-Lösungen und ist zukunftsorientiert, wodurch Vereinbarungen oft nachhaltiger sind.
Beziehungen werden geschont oder sogar verbessert, weil der Fokus auf Verständigung und Zusammenarbeit statt auf Konfrontation und „Gewinnen“ liegt – wichtig bei längerfristigen Beziehungen.
Das Verfahren ist vertraulich, anders als viele Gerichtsverhandlungen, die grundsätzlich öffentlich sind; sensible Themen und Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt.
Ist alles, was ich in einer Mediation sage, vertraulich?
Ja, in einer Mediation ist grundsätzlich alles, was Sie sagen, vertraulich – das ist ein Kernmerkmal des Verfahrens nach § 1 Mediationsgesetz (MediationsG).
Der Mediator und alle weiteren in die Mediation einbezogenen Personen (z. B. Co‑Mediatoren) unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 4 MediationsG). Diese Verschwiegenheitspflicht gilt grundsätzlich auch gegenüber Gerichten und Behörden; Mediator:innen können sich vor Gericht auf ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht berufen (§ 383 ZPO).
Eine wichtige Ausnahme betrifft schwere Straftaten: Bei bestimmten schwerwiegenden Delikten kann die Schweigepflicht durch gesetzliche Anzeigepflichten oder überragende Rechtsgüter begrenzt sein.
Parteien untereinander: Die Konfliktbeteiligten selbst sind nicht automatisch durch das MediationsG zur Verschwiegenheit verpflichtet. In der Praxis schließen wir deshalb zu Beginn der Mediation eine Vertraulichkeitsvereinbarung, mit der sich alle Beteiligten verpflichten, die Inhalte der Mediation vertraulich zu behandeln. So ist die Vertraulichkeit nicht nur für den Mediator, sondern auch zwischen den Parteien abgesichert.

“ Mediation ist nicht der Sieg des einen über den anderen, sondern der Sieg beider über den Streit.
Was uns als Mediatoren antreibt
Unsere Leidenschaft für Mediation entstand aus der Begeisterung, mitzuerleben, wie Mediation den Konfliktparteien Möglichkeiten für Veränderung und persönliches Wachstum eröffnet. Wir sind überzeugt, dass offene Gespräche, unterstützt durch unsere neutrale Begleitung, Brücken bauen können – für Einzelpersonen, Unternehmen, Teams und Gemeinschaften.
Unsere Werte basieren auf Empathie, Neutralität und Respekt.



